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Stand der Kommission zur Umbenennung von Straßen in Neumünster

Im Oktober 2018 haben wir eine Recherche zur Überprüfung von Straßennamen in Neumünster durch eine unabhängige Gutachter-Kommission veröffentlicht.

Hintergrund der Kommission war, dass der Ratsherr Jonny Griese von der Partei DIE LINKE im Februar 2017 die Umbenennung der Agnes-Miegel-Straße in Neumünster-Brachenfeld beantragte, nachdem Proteste der Antifaschistischen Aktion auf den unrühmlichen Straßennamen hinwiesen. Eine Umbenennung der Straße wäre laut Griese „ein Zeichen dafür, dass sich Neumünster von der Nazizeit und ihren Anhängern distanziert“. Im Dezember 2017 kam dann die ersehnte Drucksache für die Ratsversammlung Neumünster. Sie lautete: Die Verwaltung legt eine Liste der Straßen im Stadtgebiet von Neumünster vor, die nach Persönlichkeiten benannt sind, die aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer öffentlichen Wirkung hinsichtlich einer möglichen negativen Vorbildwirkung kritisch zu hinterfragen sind. Die jeweiligen Straßen werden einer Überprüfung unterzogen, ob eine Umbenennung erforderlich ist. Die Ratsversammlung beschließt für die Durchführung des Überprüfungsverfahrens die Einrichtung einer Kommission.

Am 13. November 2018 fand dann die konstituierende Sitzung der Kommission zur Überprüfung der Umbenennung von Straßen in Neumünster unter Vorsitz von Professor Uwe Danker statt.

Mittlerweile hat die Kommission Arbeit geleistet und Kriterien für eine Straßenumbenennung festgelegt, die von der Ratsversammlung am 2. April 2019 verabschiedet wurden. Darin würden Straßen umbenannt, wenn die Person überzeitliche und transkulturelle Menschenrechte im Sinne der UNO-Charta abgelehnt oder gebrochen hat und wenn die Person aktiv an nationalistischen, rassistischen, völkischen oder antisemitischen Aktivitäten teilgenommen oder diese befördert hat.

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass es eine Kleine Anfrage des Bündnis für Bürger (kurz BFB) gegeben hat, um sich nach dem Stand der Kommission zu informieren. Woher der Sinneswandel und das Interesse für die Kommission plötzlich kommen, ist schwer zu begreifen, hat sich der BFB doch im Planungs- und Umweltausschuss vehement gegen die Einrichtung der Kommission ausgesprochen. Andreas Gärtner vom BFB monierte einen „erheblichem Aufwand für die Bürger“, falls die betroffenen Straßen tatsächlich umbenannt werden sollten und deutete an, man solle die Vergangenheit ruhen lassen.

Wir hören noch einmal den Redebeitrag der BfB-Ratsfrau Esther Hartmann. Sie berichtet, dass sie sich informiert hat – ausgerechnet bei der Agnes-Miegel-Stiftung aus Bad Nenndorf. Diese Stiftung widmet ihre Arbeit u.a. der Verteidigung der Hitler-Verehrerin und ostpreußischen Dichterin.

Der BFB fragte nun in der Kleinen Anfrage, in welchem Zeitrahmen mit einer Entscheidung/Empfehlung der Kommission zu rechnen sei, wie hoch die Kosten seien, die bis heute (fast 2 Jahre) für diese Kommission aufgelaufen sind und mit welchen Kosten noch bis zum Abschluss der Entscheidung/Empfehlung der Kommission zu rechnen seien.

Die Verwaltung hat die Anfrage beantwortet und festgehalten, dass die Kommission keine Entscheidungen treffe, sondern nur Recherchematerial zu Personen zusammenführe, nach denen Straßen benannt wurden und bei denen begründete Zweifel vorliegen, dass sie nicht den von der Ratsversammlung beschlossenen Kriterien zur Benennung von Straßen entsprechen.

Die Verwaltung sagt weiter, dass es Sache der Ratsversammlung sei, diese Rechercheergebnisse zu bewerten und in eine Entscheidung über den Umgang mit diesen Straßennamen zu überführen.

Bereits in der ersten, konstituierenden Sitzung der Kommission am 13.11.2018 sei einvernehmlich vereinbart, dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden möge und eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema im Vordergrund stehen solle. Aufgrund der bereits vorliegenden Materialien zu Agnes Miegel stünden die Recherchen zu weiteren Straßennamen im Vordergrund.

Es heißt in der Beantwortung weiter:

In der letzten Sitzung der Kommission am 20.06.2019 war anhand des Vortrages von Herrn Prof. Danker deutlich geworden, dass zu Pastor Kehding (!sic) ein umfangreicher Rechercheaufwand erforderlich wurde. Ein konkreter Zeitplan war daher noch nicht vereinbart worden, zunächst sollte die kommende Sitzung am 13. November 2019 abgewartet werden.

Wir hören dazu noch einmal in das Interview hinein, dass ich mit Dagmar Pöpping geführt habe, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsstelle der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte München. Ich hatte 2018 mit ihr darüber gesprochen, warum Pastoren bei den nationalsozialistischen Kriegsverbrechen mitgemacht haben.

Unter der Lupe ist wie erwähnt Pastor Karl Keding, dem zu Ehren es einen Pastor-Keding-Weg in Faldera gibt.
Eine NSDAP-Kartei von Pastor Karl Keding ist leider nicht vorhanden, aber Keding war Mitglied der verbrecherischen Wehrmacht in Spanien beim Einsatz der Legion Condor.

Mit welchen Kosten ist noch bis zum Abschluss der Entscheidung zu rechnen, fragte der BFB. Da bisher noch keine Honorare/Aufwandsentschädigungen gezahlt wurden bzw. noch keine Rechnung gestellt wurde, seien in den zwei Jahren, die die Kommission jetzt arbeitet, keine Kosten entstanden. Es könnten aber Kosten für externe Recherchen, Archiveinsichten, ggf. Sachverständige entstehen.



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