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Straftaten im Bereich der “Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts” sowie Hassdelikte im zweiten Quartal 2019

Tobias von Pein, SPD Schleswig-Holstein (CC BY 2.0)

In einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) vom 16. September 2019 beantwortet die Landesregierung Fragestellungen in Bezug auf Straftaten im Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität — Rechts“ sowie Hassdelikte im zweiten Quartal 2019, die von der Polizei registriert wurden.

Wir haben uns vier Fälle angeschaut, die hier exemplarisch beantwortet werden:

Tobias von Pein schickt vorweg, dass die „Politisch motivierte Kriminalität — Rechts“ im Sinne des polizeilichen Definitionssystems 2018 angestiegen sei. Allerdings seien Gewaltdelikte aus diesem Bereich von 2017 auf 2018 um 38,3 % rückläufig gewesen. In ihrer Vorbemerkung relativiert die Landesregierung in gewisser Weise die Eingangsstatistik, denn sie sei „erfahrungsgemäß weiteren Veränderungen unterlegen“.

Zur politisch motivierten Gewaltkriminalität werden Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte und Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch gezählt.

Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2019 berichtet die Polizei in Schleswig-Holstein lediglich von vier Gewaltstraftaten aus den Bereichen PMK-Rechts und Hasskriminalität.

Am 7. April 2019 soll ein 82-jähriger Deutscher in Glinde eine Körperverletzung nach § 223 begangen haben. Dabei handelt es sich um ausländerfeindliche, rassistische und fremdenfeindliche Hasskriminalität nach Angaben der Landesregierung. Opfer wurde eine 35 Jahre alte Frau aus Afghanistan, die bei dem Übergriff leicht verletzt wurde. Über den 82-jährigen sollen keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen. Außerdem wurde laut Landesregierung eine türkische Frau im Alter von 57 Jahren in Bilsen im Kreis Segeberg von einem 78-jährigen polizeibekannten Deutschen leicht verletzt. Das waren alle Straftaten,die die Landesregierung für April berichtet. Ich hab mich mal umgeschaut und tatsächlich berichtet das antifaschistische Recherche-Portal „la Quimera“ für April, dass es in Hohenlockstedt vermehrt zu rechten Graffities kam, in der Lübecker Innenstadt rechte Schmierereien festgestellt wurden und am 20. April zwei Personen bei einem rechten Übergriff in Elmshorn verletzt wurden. Die aus dem HSV-Umfeld stammenden Angreifer riefen „Ihr scheiß Sankt Pauli Fotzen, verpisst euch, wir wollen kein AIDS“, traten eine Frau und bearbeiteten einen Mann mit Faustschlägen.

Im Mai hat die Landesregierung nur von einem Fall zu berichten. So wurde ein 46-jähriger Mann aus Eritrea bei einem Überfall durch vier unbekannte männliche Tatverdächtige, Alter ca. 40 Jahre, in Schwarzenbek leicht verletzt. Der Überfall fand laut Auskunft der Landesregierung am 5. Mai statt. Beim Delikt handelt es sich um § 224 gefährliche Körperverletzung. In den Blaulicht-Meldungen für Schwarzenbek fehlt diese Nachricht, auch in anderen Medien ist darüber nichts zu lesen.

Symbolbild: Hasskriminalität im Internet

Im Juni 2019 soll laut Landesregierung ein Delikt im Bereich der ausländerfeindlichen Hasskriminaliät begangen worden sein. Ein 50-jähriger tatverdächtiger Deutscher habe am 7. Juni in Kiel versucht, einen 38-jährigen Deutschen aus dem Herkunftsland Marokko zu erstechen. Das Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Laut Polizei Kiel habe der 37-Jährige eine Zigarettenkippe auf den Boden geworfen, daraufhin sei es zunächst zu einer verbalen und kurz darauf zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Dabei hat der 50-jährige Deutsche, über den polizeiliche Vorerkenntnisse vorliegen, dem Opfer einen Stich mit einem Messer in die Brust versetzt. Wir schauen auch hier wieder auf die Statistik antifaschistischer Kollektive. Bei „la Quimera“ fehlt diese Nachricht, allerdings berichtet das Portal von einer Bedrohung des JournalistInnen-Kollektivs „recherche nord“ am 18. Juni. Da heißt es in einer anonymen Post „Judensau, hier hast du dich also versteckt“. Im selben Monat gibt es auch noch antisemitische und nationalsozialistische Schmierereien in Lübeck und eine Verharmlosung des Holocaust der AfD Pinneberg. All dies fehlt im Bericht der Landesregierung. Es heißt, dass eine Einsichtnahme in jeden betroffenen Ermittlungsvorgang und dessen vollständige Durchsicht damit erforderlich wäre. Der hiermit verbundene Arbeitsaufwand sei erheblich und lediglich bei geringen Fallzahlen – wie vorliegend – leistbar.

Kommentar:

OK, nur in vier Fällen wollten die vom Steuerzahler alimentierten Sesselpupser über politisch motivierte Kriminalität von Rechts berichten und dies auch noch verklausuliert und ohne Zusammenhang. Wir haben aber gesehen, dass es weit mehr Fälle gibt, über die berichtet werden sollte. Allein deshalb sind antifaschistische JournalistInnen-Kollektive so wichtig. Wir werden ihre Arbeit unterstützen, indem wir über ihre Tätigkeit und die Erkenntnisse hier berichten.



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