Maria Busch geborene Weiß wurde am 9. Februar 1913 in Pfalzburg in Elsaß-Lothringen geboren. Bei der Geburt war sie französische Staatsangehörige.
Laut ihrer Angabe erhielt Maria Busch 1934 die deutsche Staatsangehörigkeit vom Regierungspräsidenten Schleswig-Holsteins in Schleswig verliehen. Seit dem Jahr 1933 wohnt Maria Busch in Neumünster. Am 12. Januar 1935 heiratet sie ihren Mann, den Lederarbeiter Hermann Busch.
Im Jahr 1958 schildert sie vor dem Landesentschädigungsamt Schleswig-Holstein ihr Schicksal. Zu dieser Zeit wohnt sie in der Lindenstraße 56.
Maria Busch erklärt, sie sei Hinterbliebene und Erbin ihres Vaters August Weiß, der am 18. August 1865 in Kassel geboren wurde. 1935 erhielt sie das letzte Lebenszeichen von ihrem Vater, der von Beruf Geigenbauer und Musiker gewesen sein soll. August Weiß soll in ein Konzentrationslager bei Berlin eingeliefert und dort verstorben sein.
Maria Busch wird zu diesem Entschädigungsverfahren vorgeladen und offenbart dem Assessor Kuhn ihre Leidensgeschichte. Sie schildert, dass sie seit ihrem 12. Lebensjahr an einem Magengeschwür leide. Von 1934 bis 1937 habe sie bei der Tuchfabrik Rohwedder in Neumünster gearbeitet, muss dort jedoch wegen ihrer Magenschmerzen aufhören und war dann 12 bis 15 Wochen lang krank. Kurz nachdem sie bei Rohwedder wieder begann, musste die Firma sie wegen Arbeitsmangel entlassen. 1938 arbeitete sie für 6 Monate bei der Tuchfabrik Ullerich. Auch dort entstand Arbeitsmangel, sodass sie bei der Firma Christian Friedrich Köster anfing. Weil sie aber fast durchgängig krank ist, wird sie zu Kriegsbeginn 1939 bei der Firma Köster entlassen. In ihrer Krankengeschichte berichtet sie, dass ihr Magenleiden über 20 Jahre anhält. Es folgen bis 1942 noch Stationen bei der Lederfabrik Emil Köster, bei der Firma Drewes am Kleinflecken, bei der Firma Heinrich Westphalen und bei der Lederfabrik Hermann G. Schmidt in der Wrangelstraße.
Ihre Gesundheit nimmt erheblichen Schaden durch eine Vernehmung im Juni 1939, zu der sie vorgeladen wird. Der nationalsozialistische Rassentheoretiker Dr. Robert Ritter ist in Neumünster und will zusammen mit zwei weiteren Frauen die Abstammung von Maria Busch feststellen. Einer der bekanntesten Schreibtischtäter des Porajmos bereitet in Neumünster die Deportation vom 16. Mai 1940 vor. Diese „Erfassungen“, die oft mit Zwang, Erpressung und Bestechung einhergingen, waren für die Betroffenen sehr erniedrigend.
Sie holen Maria Busch direkt von der Arbeitsstelle Christian Friedrich Köster weg. Maria Busch verweigert die Aussage. Sie gibt zu Protokoll: „Anschließend wurde ich von einem Kriminalbeamten namens Rosenkranz – dieser ist verstorben – ins Gefängnis gebracht, wo ich 3 Tage blieb“. Der Polizeibeamte ist der Polizei-Hauptwachmeister August Rosenkranz aus der Feldstraße 38. Laut Maria Busch schlägt er sie beim Abführen ins Gesicht. Nach der Haft musste sich Maria Busch monatelang 3- bis 4-mal zur Vernehmung melden. Sie wird auch von der Gestapo verhört. Seit dieser Zeit leide Frau Busch zusätzlich noch an einer Nervenentzündung und sei herzkrank. Sie sagt aus, dass sie nach 1939 immer als Ausländerin behandelt wurde und nicht in den Genuss einer Zuteilung an Kleidungsstücken kam.
Am Ende des Protokolls dieser langen Aufzählung von Kränkungen und Leiden schreibt Maria Busch, dass sie ihren Antrag auf Entschädigung für Schäden an Körper und Gesundheit und für Schaden im beruflichen Fortkommen zurücknimmt. Auch die Entschädigung für Schaden am Leben ihres Vaters fordert sie nicht mehr ein, weil sie „bereits 1913“ geboren sei.
Entschuldigend schreibt sie in ihren Brief an das Landesentschädigungsamt, dass sie nicht auf eine Anfrage von 1957 antworten konnte, weil sie zu der Zeit sehr krank gewesen sei und fünf Monate zur Erholung weilte. Nach einem fachärztlichen Gutachten von 1957 verweigerte man ihr jedoch ab Juli die Rente, weil sie „nicht mehr arbeitsunfähig sei“.
Schaut man sich die Akte an, wird eines klar: Die Verfolgung und Vernichtung eines Großteils der Familie, die mehrtägige Inhaftierung von Frau Busch selbst, hat enorme psychische und physische Spuren hinterlassen, auch wenn Maria Busch kein Deportationsopfer war. Zum Zweiten zeigt der Fall: Frau Busch nahm nicht ganz freiwillig ihren Antrag auf Entschädigung auf Grund von Gesundheitsschäden zurück, sondern nur weil die juristische Lesart dieser Zeit die Mai-Deportationen aus dem Jahr 1940 nicht als NS-Verfolgungsmaßnahme interpretierte, sondern als militärische Präventionsmaßnahme vor dem Feldzug gegen Frankreich, da von „Zigeunern“ ja bekannt sei, dass sie „Spitzel“ und „Kriminelle“ seien. Erst später gingen die Justiz und die Forschung davon aus, dass spätestens seit 1938 die Verfolgung der Sinti und Roma „rassisch“ motiviert gewesen sei.
Eine kleine handschriftliche Notiz in der Akte belegt die Art des rassistischen Denken und Handelns der Justiz:
„ASt ist Zig.“
Das bedeutet „Antragstellerin ist Zigeunerin“. Damit wurde die entsprechende Schublade geöffnet.
Quelle:
LASH, Abt. 761, Nr. 16924, Maria Weiß bzw. Busch
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