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Verkaufsoffene Sonntage sind falsche Signale

Unter TOP 32 wurde der Ratsversammlung gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf einer Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen 2019 zur Beratung vorgelegt. Wir dokumentieren eine Gegenrede der GRÜNEN des Fraktionsvorsitzenden Sven Radestock.