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Korruption bei der Polizei: Verletzung von Dienstgeheimnissen durch Angehörige der Landespolizei

Bild von pasja1000 auf Pixabay

Geheimnisverrat ist kein Kavaliersdelikt, erst recht nicht, wenn er in Verbindung mit einer gefährlichen Rockervereinigung wie den Bandidos steht. Im Jahr 2017 erschütterte der so genannte “Polizeiskandal” die Landespolitik in Schleswig-Holstein. Die Kieler Nachrichten deckten damals einen vermeintlichen “Skandal” im LKA Schleswig-Holstein auf, in den auch der langjährige Neonazifunktionär Peter Borchert involviert ist.

Wie es um den Zustand der Korruption und des Geheimnisverrats bei der Landespolizei Schleswig-Holstein bestellt ist, wollte Kai Dolgner von der SPD in einer Kleinen Anfrage wissen.

Es ging da um strafrechtliche Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen i.S. § 353b StGB oder Korruptionsdelikte gegen Angehörige der Landespolizei seit dem 01.01.2017. Hintergrund für Dolgners Anfrage ist sicherlich seine Rolle als Obmann im Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung möglicher Missstände in der Landespolizei (sogenannte Rocker-Affäre). Die Landesregierung antwortete, dass im Gesamtergebnis Ermittlungs- oder Vorprüfungsverfahren wegen möglicher Korruptionsdelikte gegen Angehörige der Landespolizei im genannten Zeitraum bei den Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein nicht anhängig geworden seien. Was es jedoch gab, waren Vergehen nach § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.

Bei der Staatsanwaltschaft Kiel liefen im Zeitraum 10 Ermittlungsverfahren, sechsmal wurde ein Vorprüfungsverfahren eingeleitet.

Bei der Staatsanwaltschaft Flensburg wird gegen zwei Angehörige der Polizei wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt.

Bei der Staatsanwaltschaft in Itzehoe wurde händisch ausgewertet und man hat nichts gefunden.

Bei der Staatsanwaltschaft Lübeck läuft noch ein Vorprüfungsverfahren von insgesamt sieben. Bei sechs Vorgängen war kein Anfangsverdacht vorhanden und man hat daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zur Schwere der Straftat „Verletzung des Dienstgeheimnisses“. Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



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Ein Gedanke zu „Korruption bei der Polizei: Verletzung von Dienstgeheimnissen durch Angehörige der Landespolizei“

  1. Richtigstellung: Kai Dolgner ist selbstverständlich nicht Vorsitzender des PUA zur Untersuchung möglicher Missstände in der Landespolizei, sondern Obmann für die SPD.

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