Am 6. November wurden in der Ratsversammlung eigentlich viele spannende Themen behandelt, von denen aber einige auch vertagt oder zurückgestellt wurden. Unter TOP 32 wurde der Ratsversammlung gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf einer Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen 2019 zur Beratung vorgelegt. Beantragt hatte die Wirtschaftsagentur Neumünster, dass 2019 vier verkaufsoffene Sonntage durchgeführt werden sollten:
17. Februar: VR Classics, Stoffköste
31. März: Schlemmerköste Frühjahr und Frühlingsmarkt
29. September: Entenrennen, Stoffköste & Oldtimertreffen
27. Oktober: Holstein International, Jazz-Herbst & Schlemmerköste Herbst
Gleichzeitig wurden die Innenstadtflächen Großflecken, Kleinflecken, Kuhberg, Gänsemarkt und Lütjenstraße zur Reservierung beantragt.
Mit drei Ausrufezeichen wird im Antrag aufgeführt, dass der Antrag bereits im “Arbeitskreis der verkaufsoffenen Sonntage” mit Vertretern des Einzelhandels, der Kirchen und der Gewerkschaft einstimmig beschlossen bzw. abgestimmt wurde.
Es gab in der Ratsversammlung keine lange Diskussion zu diesem Punkt, denn Stadtverordnungen werden nach § 55 Abs. 2 LVwG in den Städten von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister erlassen. Einer Zustimmung
der jeweiligen Stadtvertretung bedarf es nicht. Doch Frau Schättiger ließ einen Redebeitrag des Fraktinsvorsitzenden Sven Radestock von den GRÜNEN zu.
Interessant ist die Tatsache, dass im Vorstand der Wirtschaftsagentur auch Heidrun Warning-Schröder sitzt, eine GRÜNE. Und die GRÜNEN haben doch gegen den Antrag gestimmt. Ein nicht zu vernachlässigender Interessenskonflikt! Und warum setzt sich eigentlich die Gewerkschaft im “Arbeitskreis der verkaufsoffenen Sonntage” nicht für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit gegen die verkaufsoffenen Sonntage ein? Warum müssen bei den vielen parallel stattfindenden attraktiven Veranstaltungen noch künstliche Shopping-Nachmittage stattfinden? Fragen über Fragen…
--Support your local community radio! Mitarbeit beim Freien Radio mit Stimmrecht & Basis zum Mitsenden schafft eine Mitgliedschaft im Radioverein. Wer uns vor allem finanziell helfen will, kann einen Dauerauftrag einrichten oder wird Mitglied in unserem Förderverein. Einmalige Spenden gegen eine Spendenquittung gehen auf das Vereinskonto (IBAN: DE19830654080004960963; BIC: GENODEF1SLR; VR-Bank Altenburger Land). Auch per Pay Pal. Danke!