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Zeitreise: Wir erinnern heute an Elisabeth Otto genannt “Lilli”

Sintiplatz Neumünster an der Schwale (Bundesarchiv R165/72 I, 87/108/48)

Elisabeth Otto wurde am 24. Dezember 1929 in Hamburg Altona geboren. Sie starb am 1. Oktober 2005 in Berlin.

Wir wissen mehr von ihr, weil sie im März 1957 einen Antrag auf Entschädigung beim Landesentschädigungsamt Schleswig-Holstein stellte. Auf der Tafel am Gedenkort denk.mal Hannoverscher Bahnhof in Hamburg ist Elisabeth Ottos Name aufgeführt. Das heißt, sie ist vom NS-Regime 1940 mit aus Hamburg und Norddeutschland stammenden Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma von Hamburg aus über den ehemaligen Hannoverschen Bahnhof deportiert worden.

Im Antrag schildert sie vor dem Landesentschädigungsamt Schleswig-Holstein ihr Schicksal. Sie sei im Mai 1940 in Neumünster zusammen mit ihren Eltern Stefan und Dunga Otto verhaftet und nach Polen überführt worden. Dort habe sie mit ihrem Verlobten Rudolf Mirosch gelebt, den sie später heiratete. Später habe sie ihren Wohnsitz nach Lipowiec in Polen verlegt. Von dort kam sie 1957 nach Neumünster zurück. Doch der Reihe nach…

Elisabeth Otto erklärt, sie habe bis 16. Mai 1940 in der Lindenstraße 30 in einem Wohnwagen gelebt.

Ihr Vater Stefan Otto war Pferdehändler. Wie sich aus der Akte darstellt, ist der 1893 in Drosten geborene Otto bei der Deportation im Mai 1940 bereits seit über einem Monat tot. Laut einer Meldung des SS-Unterführers Johann Knockl an das zuständige Standesamt in Mauthausen-Marbach sei Stefan Otto, katholisch, am 12. April 1940 um 13 Uhr 10 Minuten an „Herz- und Kreislaufschwäche“ verstorben. Im sog. „Raum der Namen“, dem digitalen Totenbuch des KZ Mauthausen, wird Stefan Ottos Name aufgeführt.

Elisabeth Ottos Mutter Dunga genannt „Mimi“ wird am 9. Januar 1905 in Schleswig als Dunga Korpatsch geboren. Bis zum 15. Mai 1940 wohnte sie mit Elisabeth im Wohnwagen in der Lindenstraße. Die Ehe mit ihrem Mann Stefan hatte sie 1928 geschlossen.

Dunga, Elisabeth, ihre jüngeren Geschwister August (4.6.1934) und Erika (29.6.1932) und ihr 2 Jahre älterer Bruder Heini (8.7.1927) werden zunächst ins Zwangsarbeitslager Belzec verschleppt, weil sie „als nicht deutschblütig angesehen werden“. Im Lager Belzec erschien eines Tages offenbar eine Kommission, bei der sich Obleute über die schlechten Verhältnisse im Lager, insbesondere über das schlechte Essen beschwerten. Daraufhin sind die aus Neumünster deportierten Sinti und Roma in ein anderes Lager verlegt worden, das in der Nähe von Krychow lag. Hier teilt sich der Deportationsweg für viele Familien. Dunga und ihre Kinder kommen nach Siedlce und im Herbst 1942 nach Lublin in ein Lager, das aus Baracken bestand und eingezäunt war. Es wurde von den anderen Insassen Majdanek genannt. Von dort führt die Vertreibung weiter durch Polen über Sulechów südwestlich der Stadt Posen und dann nach Tomaszów Mazowiecki. Die Stadt liegt 110 km südlich von Warschau.

Elisabeth Kaikoni, eine weitere Sintezza aus Neumünster, berichtet in ihrem Entschädigungsverfahren, dass Elisabeth Otto und ihre Familie sozusagen Tür an Tür mit ihr in Tomaszów Mazowiecki lebte. Sie sagt aus, dass die Zigeunerkinder nach kurzer Zeit in ein Pflegeheim kamen. Auch Elisabeth Otto, sagt sie aus, gehörte dazu.

Im Januar 1945 gelangt die sowjetische Armee nach Tomaszów. Elisabeth Ottos Familie wird von den Russen befreit, gleichzeitig werden die Russen aber zum Arbeitgeber der deutschen Sinti. Die Mutter Dunga muss auf einer Kolchose arbeiten, Elisabeth muss helfen. Sie unternehmen einen Fluchtversuch und können bis Litzmannstadt entkommen, werden aber auch hier festgehalten.

Im Februar 1957 erhielten sie mithilfe des DRK eine Zuzugsgenehmigung für Neumünster.

Für das Landesentschädigungsamt reicht dieses Schicksal nicht aus, es verweigert Elisabeth Otto mit Bescheid vom 25. Juli 1957 die Entschädigung für Schaden an Körper und Gesundheit, Freiheit und beruflichem sowie wirtschaftlichem Fortkommen. Die Begründung:

„In der 1940 erfolgten Deportation ist eine Verfolgung aus Gründen der Rasse im Sinne von §1 des Bundesgesetzes zur Entschädigung für Opfer der NS-Verfolgung (BEG) vom 29.6.1956 nicht zu sehen. Diese Maßnahme erfolgte, wie durch mehrere grundlegende Urteile des BGH festgestellt, aus polizeilichen und kriegsbedingten Gründen.“

Das Urteil zeichnet Richter Habermann.

Erst Ende der 60er Jahre kann Elisabeth Otto, die nun Mirosch heißt und in der Lindenstraße 87 wohnt, eine Entschädigung aufgrund geänderter Gesetzeslage erhalten. Sie macht umfassende Schäden an Körper und Gesundheit geltend, insbesondere Herz- und Kreislaufschwäche, dauernde Kopfschmerzen, allgemeine körperliche Schwäche, Schwäche des gesamten Nervensystems, Schwindelanfälle und Untergewicht. Ihr Arzt Hans Podgurski aus Neumünster, Großflecken 64, bestätigt diese Leiden. Elisabeth Otto gibt in den Anträgen an, dass sie im Lager „auf der bloßen Erde habe schlafen müssen“. Ihre Schwester Erika kommt im Konzentrationslager ums Leben.

Quellen:

LASH, Abt. 761, Nr. 24633, Elisabeth Otto

LASH, Abt. 761, Nr. 23240, Nr. 23309, Elisabeth Kaikoni



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