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Kleine Anfrage der SPD im Land: „PMK Rechts“

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Tobias von Pein schickt vorweg, dass die „Politisch motivierte Kriminalität — Rechts“ im Sinne des polizeilichen Definitionssystems 2018 angestiegen sei. Allerdings seien Gewaltdelikte aus diesem Bereich von 2017 auf 2018 um 38,3 % rückläufig gewesen. In ihrer Vorbemerkung relativiert die Landesregierung in gewisser Weise die Eingangsstatistik, denn sie sei „erfahrungsgemäß weiteren Veränderungen unterlegen“.
Zur politisch motivierten Gewaltkriminalität werden Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte und Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch gezählt.

Zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2019 berichtet die Polizei in Schleswig-Holstein von fünf Gewaltstraftaten aus den Bereichen PMK-Rechts und Hasskriminalität.
Am 5. Januar 2019 soll ein 28-jähriger in Flensburg eine Körperverletzung nach § 223 begangen haben. Dabei handelt es sich nach Angaben der Landesregierung um ausländerfeindliche, rassistische und fremdenfeindliche Hasskriminalität zwischen Asylbewerbern. Opfer wurde ein 27 Jahre alter Mann aus Nigeria, der bei dem Übergriff leicht verletzt wurde. Über den 28-jährigen Täter sollen polizeiliche Erkenntnisse vorliegen. Außerdem wurden laut Landesregierung 2 Syrer, 1x 16 Jahre, 1x 17 Jahre, am 22. Februar von einem unbekannten Täter verletzt. Die versuchte Körperverletzung fand in Kiel statt.

Das waren die beiden Straftaten, die die Landesregierung für Januar und Februar berichtet. Das antifaschistische Recherche-Portal „la Quimera“ berichtet für Februar zusätzlich, dass in Ellerau Rathaus-MitarbeiterInnen von einer Reichsbürgerin bedroht und angegriffen wurden. Für die Landesregierung scheinbar keine politisch motivierte Kriminalität von Rechts. Auch berichtet die Landesregierung nicht, dass am autonomen Jugendhaus in Bargteheide ca. 50 „Parolen“ (FCK AFA, Pegida, Pro Afd, FCK ISLAM) mit vorgefertigten Schablonen geschmiert sowie der Briefkasten abgerissen und im Außenbereich randaliert wurde.

Im März hat die Landesregierung von drei Fällen zu berichten. So wurde ein 74-jähriger Mann aus der Türkei bei einem Überfall durch einen polizeibekannten männlichen Tatverdächtigen, Alter 31 Jahre, in Selent leicht verletzt. Beim Delikt handelt es sich um § 223 Körperverletzung. In den Blaulicht-Meldungen für Selent fehlt diese Nachricht, auch in anderen Medien ist darüber nichts zu lesen.

Am 21. März 2019 soll laut Landesregierung ein weiteres Delikt im Bereich der ausländerfeindlichen Hasskriminaliät begangen worden sein. Vier unbekannte Täter haben in Gettorf eine 27-jährige Russin verletzt. Wie schwer das Opfer verletzt wurde, darüber werden keine Angaben gemacht.

Das letzte Delikt, von dem die Landesregierung berichtet, wurde am 31. März in Lübeck begangen. Dort wurde ein 27-jähriger Syrer aus ausländerfeindlichen, fremdenfeindlichen Gründen von einem 30-jährigen verletzt, der auch schon vorher aufgefallen ist. Die Tat wird als gefährliche Körperverletzung gewertet. Hintergrund dazu ist, dass ein Passant von zwei Angetrunkenen mit Glasflaschen verletzt wurde. Die Männer sprachen den Passanten lautstark an und sollen sich negativ über dessen Herkunft und Religion geäußert haben. Im weiteren Verlauf schlug einer der Männer dem Geschädigten zunächst mit einer Glasflasche gegen die Schulter. Der andere Mann schlug ihm kurz darauf mit einer Glasflasche gegen den Kopf. Dabei erlitt der Geschädigte Verletzungen im Bereich des Auges und der Schläfe. Nach der Tat gingen die Angreifer in Richtung Innenstadt davon. Interessant ist hier zu werten, dass in der Aussage der Landesregierung der zweite circa 27 Jahre alte Tatverdächtige fehlt.

Dass der Lübecker Hauptbahnhof nach einer von Neonazis ausgehenden Bombendrohung am 11. März geräumt wird, fehlt als politisch motivierte Kriminalität im März. Komisch, ist es doch ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr.

All dies fehlt im Bericht der Landesregierung. Es heißt, dass eine Einsichtnahme in jeden betroffenen Ermittlungsvorgang und dessen vollständige Durchsicht damit erforderlich wäre. Der hiermit verbundene Arbeitsaufwand sei erheblich und lediglich bei geringen Fallzahlen – wie vorliegend – leistbar.



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