Auch in Neumünster gab es ein Polizeibataillon. Die Polizeikaserne der Motorisierten Gendamerie befand sich an der Kreuzung Altonaer Straße/Holsatenring, nicht weit von der Stelle entfernt, wo sich heute das 1. Polizeirevier Neumünster befindet. Trotz intensiver Recherchen des Neumünsteraners Dr. Alfred Heggen ließen sich über das Polizeibataillon 106 nur wenige Fakten in Archiven und Staatsbibliotheken ermitteln. Bekannt ist, dass es u.a. im besetzten mittleren Teil Polens, im sogenannten Generalgouvernement, eingesetzt war und sich die eingesetzten Polizisten an Erschießungen beteiligten. So wurden am 18. März 1940 zwei Polen vom Standgericht des Bataillons wegen verbotenen Waffenbesitzes erschossen. Unterschrieben wurde das Urteil vom Kreishauptmann Hans-Walter Zinser, der an der Organisation des Holocaust beteiligt war. In der späteren Bundesrepublik wurde er 1953 Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin.
Eine weitere gute Quelle zu diesem Thema ist das Buch “Nicht ermittelt” Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz von Stefan Klemp, das 2005 im Klartext-Verlag erschienen ist.
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