Update:
Die Ratsversammlung hat am 27. März 2018 der Übernahme der Raumkosten mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.
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Freie Radios in Schleswig-Holstein zu etablieren, war in den vergangenen Jahren nicht nur der Wunsch von vielen Initiativen und Einzelpersonen, sondern auch politisch gewollt. Unsere jahrelangen Bemühungen wurden schließlich von SPD, Grünen und SSW durch eine Änderung des Medienstaatsvertrags 2015 auf den Weg gebracht. Jetzt im Jahr des Sendestarts ist für uns, als den ersten nichtkommerziellen Lokalradios an den Standorten Flensburg und Neumünster, aber immer noch keine ausreichende und dauerhafte Förderung gesichert. In Neumünster musste bereits die Kommune einspringen.
In der bevorstehenden Ratsversammlung, am 27. März 2018, trifft die Stadt Neumünster dazu erneut eine wichtige Entscheidung über die Fortsetzung, der seit November 2017 bestehenden Förderung unserer Raumkosten. Die Stadtverwaltung schlägt der Ratsversammlung auch vor, die geplante Nutzung der Wichernschule in Faldera nicht weiter zu verfolgen und die Raumkosten nun bis Ende 2019 am jetzigen Standort im Großflecken 32 zu übernehmen.
Eine Zustimmung der Ratsversammlung würde die seit dem Sommer 2017 bestehende unklare Raumsituation damit vorerst aufheben. Geplante Baumaßnahmen ruhen seitdem. Ein Umzug vor dem Sendestart in diesem Jahr würde damit ebenfalls vermieden werden.
Mit der auslaufenden Anschubfinanzierung, durch die inzwischen abgeschaffte Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein, hat seit 2017 die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) die Aufgabe übernommen, die nichtkommerziellen Lokalradios zu fördern. Der Sendestart in Neumünster und Flensburg ist in diesem Jahr geplant. Von der MA HSH werden nur die Sende- und Verbreitungskosten übernommen. Der Medienrat der MA HSH hatte zusätzlich für Neumünster einmalig einer Förderung der laufenden Sach- und Koordinationskosten bis Ende 2018 zugestimmt. Unklar ist aber, wie der Fehlbedarf der laufenden Kosten ab 2019 von uns aufgebracht werden soll. Dazu gab es im Dezember 2017 erste Gespräche mit der Landespolitik, bisher jedoch ohne Ergebnis.
Nichtkommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein wurden durch die Änderung des Medienstaatsvertrages in den vergangenen Jahren ermöglicht. Um unabhängige, lokale und nichtkommerzielle Radios dauerhaft in Schleswig-Holstein zu etablieren, reicht die aktuelle Förderung nicht aus. In Bundesländern wie z.B. Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg werden durch die Medienanstalten aus den Rundfunkgebühren neben den Verbreitungskosten auch Raum-, Verbrauchs- und Personalkosten gefördert.
Wir fordern die Landespolitik erneut auf, hier nachzubessern und eine dauerhafte und angemessene Förderung zu ermöglichen.
Für eine unabhängige Finanzierung sind wir auf regelmäßige Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Mehr Informationen dazu haben wir auf auf unserer Webseite zusammengestellt: https://freiesradio-nms.de/ueber-uns
Spendenkonto:
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Wortlaut der Begründung des Antrags der Stadtverwaltung an die Ratsversammlung am 27.3.2018:
--Auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 16.02.2016 und 07.06.2016 sollen dem Freien Radio Neumünster e. V. Räume in der Anscharstraße 8-10 (ehemalige Textilfabrik) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Nach Bezug der Räume wird die Stadt zur Zahlung einer marktüblichen Miete für die Räumlichkeiten an das Treuhandvermögen verpflichtet sein. Der Fachdienst Stadtplanung und –entwicklung teilte auf Nachfrage mit, dass in ca. drei Monaten mit einer Bewilligung der Städtebauförderungsmittel zu rechnen sei. Die weitere Planung, die anschließende Vergabe und der Umbau der ehemaligen Textilfabrik sollen voraussichtlich bis Ende 2019 abgeschlossen sein.
Per Ratsbeschluss vom 26.09.2017 wurde entschieden, dass das Freie Radio Neumünster e. V. zunächst von November 2017 bis April 2018 eine Zuwendung von max. 1.000 Euro monatlich als Defizitförderung zur Zahlung der Miete inklusive Neben- und Stromkosten für die Räumlichkeiten am Großflecken 32 erhält. Gleichzeitig sollte ein Umzug in das Gebäude der ehemaligen Wichernschule geprüft werden (siehe Drucksache Nr.1074/2013/DS).
Die im Sachgebiet IV vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass aus Sicht der Fachdienste Gebäudewirtschaft, Tiefbau und Grünflächen, Stadtplanung und –entwicklung sowie Umwelt und Bauaufsicht aus folgenden Gründen ein zeitlich befristeter Umzug des Freien Radios schwer möglich ist bzw. warum dieser als kritisch bewertet wird: „Die Wichernschule liegt gem. Flächennutzungsplan der Stadt NMS auf einer Fläche für Gemeinbedarf, hier: Sondernutzungsfläche für Schulen, umringt von einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Umnutzung, selbst von Teilen der Schule, zu gewerblichen oder ähnlichen Zwecken wird von hier planungsrechtlich als äußerst kritisch beurteilt. Die geplante Nutzung widerspräche den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Neumünster.
Um als Gewerbebetrieb zu gelten ist keine Gewinnerzielungsabsicht oder die Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben erforderlich.
Bauordnungsrechtlich stellt die Unterbringung einer Gewerbeeinheit in einer Schule eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung gem. § 62 Landesbauordnung (LBO) dar.
Die Schulen unterliegen bei Genehmigung den Schulbaurichtlinien und sind gem. LBO Sonderbauten, d.h. an diese Bauten sind erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt.Eine Genehmigung zur Umnutzung bedarf daher – insbesondere, wenn in Teilen der Schule weiterhin eine Schulnutzung stattfindet – einer umfassenden, baurechtlichen Prüfung einschl. Brandschutzprüfung. Mischnutzungen in Schulen sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass nach hiesigem Kenntnisstand bisher nicht geklärt ist, wie insgesamt mittelfristig/langfristig mit der Liegenschaft umgegangen werden soll, nachdem sie freigezogen wurde. Mögliche Umnutzungspläne bzw. Veräußerungsabsichten könnten ggf. durch die befristete Nutzung durch das Freie Radio e.V. behindert werden.“ Ferner muss laut Aussage des Fachdienstes Gebäudewirtschaft, Tiefbau und Grünflachen dem Antrag auf eine Nutzungsänderung der Wichernschule im Sinne des Freien Radios Neumünster e. V. eine formelle Planung zugrunde gelegt werden. Diese würde sich voraussichtlich auf 5.000 € bis 10.000 € belaufen. Rechnet man den anschließenden Umbau dazu, werden die Kosten voraussichtlich weitaus höher als die Mietkosten für den Großflecken 32 für den geplanten Zeitraum bis Ende 2019 in Höhe von zusätzlich 20.000 € ausfallen.
Es wird daher vorgeschlagen, die seit November 2017 gewährte Übernahme der Miet- und Nebenkosten für den Großflecken 32 in Höhe von max. 1.000,00 Euro monatlich zunächst
bis Dezember 2019 (geplante Fertigstellung der ehemaligen Textilfabrik) fortzuführen, um den Fortbestand des Freien Radios zu gewährleisten und dem Verein Planungssicherheit
bis zum Umzug in die Anscharstraße 8 – 10 zu garantieren. Dies sollte auch weiterhin in Abhängigkeit von anderen vorrangigen Förderungen bewilligt werden.Nach Aussage des Freien Radios Neumünster e. V. gibt es lediglich eine zweckgebundene Restförderung (keine Raumkosten) durch die Medienanstalt, die bis Ende 2018 befristet
ist.Bezüglich der genauen Förderungsmodalitäten wird auf die Drucksache Nr.1074/2013/DS verwiesen. Bisher beläuft sich die Kaltmiete auf 500 € zzgl. 240 € für Betriebs- und Heizkosten. Die Stromkosten werden vom Vermieter monatlich genau abgerechnet und belaufen sich auf derzeit maximal 100 €, so dass eine Gesamtförderung von monatlich 840 € ausgeschüttet wird.
Im Auftrag
Dr. Olaf Tauras
OberbürgermeisterCarsten Hillgruber
Erster Stadtrat
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