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Schrott-Immobilien in Neumünster

In einem Antrag der SPD an die Ratsversammlung möchte die Partei das Augenmerk auf “Schrott-Immobilien” richten, die von den Eigentümern dazu genutzt werden, in unwürdigen Wohnverhältnissen durch Überbelegung mittellose Zuwanderer auszubeuten.

Der Antrag lautete wie folgt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle ordnungsrechtlichen und baupolizeilichen Maßnahmen zu ergreifen, um Immobilien, die willentlich im mangelhaften Verkehrszustand befindlich sind (sog. Schrottimmobilien) in einen zumutbaren Zustand zu überführen. Dabei wird insbesondere beauftragt:
1) problembehaftete Immobilien wie auch Grundstücke zu identifizieren und zu benennen
2) den Bau- und Nutzungszustand zu dokumentieren
3) Eigentümern ist die unsachgemäße Nutzung des Gebäudes klar zu machen
4) die Gebäude im Bedarfsfalle nach ordnungsrechtlicher Maßgabe in Höhe des von einem unabhängigen Sachverständigen zu ermittelnden Bestandswertes zu kaufen

Bei der Umsetzung soll nach Wunsch der SPD die WOBAU eingebunden werden.

Die SPD begründet diesen Antrag wie folgt:

Die EU-Einwanderung ist zu einem dringend zu bearbeitenden Problemfeld der Stadt Neumünster geworden.

Als Beispiel führt die SPD die Stadt Gelsenkirchen an, die es geschafft hätte, Spekulantentum wie auch Überbelegung durch den Ankauf prekärer Immobilien bzw. Grundstücke zu begrenzen.

Der FDP-Änderungsantrag zum Antrag der SPD-Rathausfraktion betr. “Schrott-Immobilien” wurde von der SPD übernommen und der Antrag wurde in geänderter Fassung mehrheitlich angenommen.



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